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Die rechtliche Behandlung des 3D-Druckvertrages

Ein 3D-Druckvertrag regelt die Verpflichtungen der Parteien bei der Herstellung eines additiv-generativen Bauteils. Dabei sind vor allem Themen wie Datenhoheit, Schutz des geistigen Eigentums oder Regelungen zur Geheimhaltung von Interesse. Zu diesen und weiteren Gesichtspunkten haben Experten der TU Berlin eine Broschüre zu den wichtigsten Bestandteilen von Verträgen im 3D-Druck verfasst.

 

Die Broschüre erscheint als vierte Schrift der Reihe „Additive Fertigung und Recht“. Bisher wurden bereits die Ergebnisse zum IT-Sicherheits-, Produktsicherheits- sowie Immaterialgüterrecht veröffentlicht. Vertiefende Informationen zu aktuellen Anwendungsfällen und Gerichtsurteilen finden Sie auf der „Informationsplattform 3D-Druck & Recht“ der TU Berlin.

 

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